Stromversorgungssicherheit

Die FDP.Die Liberalen Aargau setzt sich dafür ein, dass Gesellschaft und Wirtschaft jederzeit mit genügend Strom versorgt sind. Spätestens ab 2025 droht der Schweiz vor allem in den kritischen Wintermonaten eine Stromlücke mit absehbaren, verheerenden Auswirkungen. Während bedeutende Kapazitäten im In- und Ausland in den nächsten Jahrzehnten vom Netz gehen, steigt der Stromverbrauch bis 2050 aufgrund des Ausbaus der Mobilität, der Wärmeerzeugung und weiteren zusätzlichen Haushaltsgeräten an.

In Anbetracht des erheblichen Schadenspotentials für Gesellschaft und Wirtschaft fordert die FDP.Die Liberalen Aargau folgendes Massnahmenpaket:

  1. Verantwortlichkeiten regeln
    Der Bund hat sofort festzulegen und zu deklarieren, wer für welchen Aspekt der Versorgungssicherheit zuständig ist. Konkret sind Leitplanken zu setzen, wie die Verantwortungen beim Bund, den Kantonen und der Elektrizitätswirtschaft verteilt sind.
  2. Krisenmanagement laufend weiterentwickeln und kommunizieren
    Der Bund muss den Ernstfall einer Stromlücke verhindern, indem er u.a. die Laufzeit bestehender Kernkraftwerke verlängert, bis die durch sie erzeugte Bandenergie durch andere Energieträger kompensiert werden kann (bzw. solange sie vom ENSI als sicher eingestuft werden). Er regelt die Speicherbewirtschaftung. Ebenso hat der Bund den Ernstfall einer Stromlücke oder eines Blackouts vorzubereiten und die Bevölkerung mit einer aktiven Kommunikation aufzuklären. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Der Kantonale Führungsstab (KFS) zieht die Regionalen Führungsorgane (RFOs) mit ein. Der Kanton muss nach 15 Jahren die kantonale Risikoanalyse aktualisieren und einen grossflächigen Stromausfall in die Überlegungen mit einbeziehen.
  3. Technologieoffen in Forschung investieren
    Der Kanton Aargau ist mit dem PSI in Villigen und der FHNW in Windisch in der Energieforschung führend, und er soll es auch in Zukunft sein. Die FDP fordert eine Forschungsoffensive, welche möglichst CO2-neutralen Technologien zur Verbesserung der Stromversorgungssicherheit Schub verleiht (Produktion und Speicherung). Gesetzliche Technologieverbote sind auf nationaler und kantonaler Ebene aufzuheben, insbesondere das Neubauverbot für Kernkraftwerke sowie das Verbot über die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen.
  4. Handeln der Gemeinden stärken
    Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen gehören überwiegend der öffentlichen Hand. Die Gemeinden haben kommunale oder regionale Energieplanungen, welche Wärmenetze berücksichtigt sowie Innovationen im Bereich der Sektorkopplung und weitere Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs fördern, voranzutreiben.
  5. Verfahren beschleunigen
    Beim Bau neuer Kraftwerke und Stromleitungen gilt es die Interessen von Umwelt- und Landschaftsschutz gegenüber der Energiegewinnung gleichwertig anhand des nationalen Interesses abzuwägen. Wo für die Versorgungssicherheit keine bedeutenden Kapazitäten geschaffen werden können, soll der Umwelt- und Landschaftsschutz Vorzug erhalten – und umgekehrt. Auf Bundesebene sind zusätzlich die Verfahren für die Errichtung neuer Kraftwerke, Speicher und Leitungen durch eine Verschlankung der Bewilligungs- sowie Beschwerdeprozesse zu beschleunigen.
  6. Wirtschaftlichkeit zurückgewinnen und Liberalisierung des Strommarktes vorantreiben
    Markteingriffe verursachen Verzerrungen und Zielkonflikte. Die übermässige Subventionierung von erneuerbaren Energien, namentlich Solar- und Windenergie, macht andere Energiequellen wie insbesondere die Wasserkraft als wichtigste einheimische erneuerbare Energiequelle unrentabel. Zur Stärkung der Wasserkraft fordert die FDP eine Flexibilisierung des Wasserzinses und lehnt weitere einseitige Subventionierungen jeglicher Energiequellen ab. Die Schaffung von Rahmenbedingungen, damit die Wirtschaftlichkeit zurückgewonnen werden kann, sind an die Hand zu nehmen. Die vollständige Strommarktöffnung bedeutet mehr Wahlmöglichkeiten für die Stromkunden und führt zu mehr Innovation.

 

 

Verabschiedet durch den Parteitag vom 18. Januar 2022

1. Motion unserer Nationalrätin Maja Riniker