Positionspapiere

Auf den nachfolgenden Positionspapieren sind die Positionen zusammengefasst. Die Gliederung orientiert sich dabei an der Struktur der kantonalen Departemente im Aargau.

Finanzen und Ressourcen

Positionspapier FDP.Die Liberalen Aargau

April 2021

Unsere Positionen

  • Wir wollen eine Finanzpolitik, die es dem Kanton ermöglicht, seine Aufgaben zur Steigerung der Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu erfüllen und qualitative Entwicklungen im Kanton zu unterstützen und zu fördern.
  • Wir wollen eine Steuer- und Abgabenpolitik, die einerseits die Entwicklung des Kantons Aargau sicherstellt, andererseits die Bevölkerung und die Wirtschaft weniger belastet und ihnen mehr finanzielle Mittel für selbstbestimmte Ausgaben überlässt.
  • Wir wollen eine Personalpolitik, die Qualitätszielsetzungen und Qualitätsanforderungen unterstützt, denn mit der Qualität des Personals hinsichtlich der unternehmerischen Denk- und Handlungsweise, stehen und fallen die Leistungen des Dienstleistungsunternehmens „Kantonale Verwaltung“.
  • Wir wollen die Standortqualität des Kantons Aargau weiter stärken und das symbiotische Zusammenspiel zwischen Lebensqualität, Lebensraum, Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Finanzen fördern.

Unsere Hauptanliegen

  • Eine aktive (nicht reaktive) Finanz- und Aufgabenpolitik ist eine der wichtigsten Grundlagen für jeden sachpolitischen Prozess und deshalb ein Anliegen der FDP.
  • Eine möglichst tiefe Staatsquote und eine tiefe Verschuldung ist die Basis für eine liberale und nachhaltige Politik. Deshalb sind sämtliche Staatstätigkeiten ständig auf ihre Notwendigkeit und bezüglich Kosten/Nutzen zu prüfen.
  • Die Finanzpolitik muss sich auf das Machbare und nicht auf das Wünschbare ausrichten. Wir verzichten auf Perfektionismus.
  • Die Belastung durch Steuern und Abgaben ist tief zu halten. Je tiefer diese Belastungen für die Wirtschaft und Bevölkerung, desto besser wird die Ertragslage der Unternehmen sowie das verfügbare Einkommen bei der Bevölkerung. Dies wirkt sich positiv auf das Wirtschaftswachstum, die Arbeitsplatzsicherheit und das Konsum- und Investitionsverhalten aus.
  • Veränderungs- und Entwicklungsprojekte im Kanton und in den Gemeinden sollen nebst der Steigerung der Qualität in der Sache, wenn immer möglich auch Rationalisierungsergebnisse bewirken und die Aufgaben- und Finanzlast von Kanton und Gemeinden nicht vergrössern.
  • Die finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (Kredite für Härtefall- massnahmen, Steuerausfälle) verursachen kurz- und mittelfristig hohe Defizite. Zur Vermeidung einer erneuten Schieflage der kantonalen Finanzen ist eine aktive Finanzpolitik gefordert: Eventualplanungen, fortlaufenden Aktualisierungen und Konzentration auf das Machbare.

Unsere Ziele und Massnahmen

1. Finanzen

Ziele:

  • Beschränkung staatlichen Handelns auf Kernaufgaben. Ein ausgeglichener Staatshaushalt auf möglichst tiefem Niveau ist die Grundvoraussetzung für eine positive Entwicklung unseres Kantons.
  • Investitionen bezüglich Werterhalts und zukunftsgerichteter Entwicklungen sind zu fördern.
  • Aufgrund des gegenwärtig jährlich steigenden finanziellen Aufwandes muss der Aufwandumfang permanent hinterfragt und wo möglich gesenkt werden.
  • Durch Ausgabendisziplin ist die Verschuldungssituation des Kantons tief zu halten.
  • Der für die Entwicklung von Kanton und Gemeinden erforderliche Investitionsfreiraum muss verbessert werden.
  • GAF-Revision: Wir lehnen im Grundsatz die in der GAF-Revision angestrebten Eckpunkte ab. Die durch den Kanton geplante Revision der Schuldenbremse darf nicht zu einer Lockerung der Schuldenbremse führen. Insbesondere lehnen wir einen Verzicht auf das Referendum beim Budgetbeschluss ab. Die Schuldenbremse funktioniert ohne Automatismus nicht. Deshalb muss der Zwang im Gesetz bleiben und darf nicht durch schwammige Soll-Bestimmungen abgelöst werden. Der Selbstfinanzierungsgrad muss mittelfristig bei 100 Prozent liegen. Eine degressive Abtragung der Schulden lehnt die FDP ab. Ein Fehlbetrag muss in Raten von mindestens 20 Prozent vom ursprünglichen Betrag abgetragen werden. Die Überführung der Ausgleichsreserve in eine finanzpolitische Reserve lehnt die FDP ab, wenn nur noch der Bilanzüberschuss massgebend ist.
  • Covid-19-Pandemie: Die anhaltende Covid-Pandemie erfordert auch finanzpolitisch aussergewöhnliche Massnahmen. Zentral ist, mögliche negative Langzeitfolgen bestmöglichst abzudämpfen. Das Massnahmenpaket des Regierungsrates zur Unterstützung von Wirtschaft, sowie Sport und Kultur im Kanton Aargau bereitzustellen, wird unterstützt. Den stark betroffenen Unternehmen muss rasch und so unbürokratisch wie möglich geholfen werden. Der Grundsatz muss jedoch bleiben: Öffentliche Gelder dürfen nicht auf Vorrat gesprochen werden.

Massnahmen:

  • Primär Senkung der Ausgaben; nicht die Erhöhung der Einnahmen als Weg zum ausgeglichenen Staatshaushalt.
  • Bei den Aufgaben müssen Prioritäten gesetzt werden. Es ist anzustreben, dass notwendige neue Aufgaben durch Abbau oder durch Umbau bisheriger Staatstätigkeiten finanziell kompensiert werden.
  • Wir fordern vom Regierungsrat, dass er sich für eine Reduktion der Kostenverschiebungen Bund – Kanton im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung einsetzt und unterstützen ihn in seinen Bemühungen.
  • Wir werden die neue Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden nach deren Einführung kritisch begleiten. Sollte es notwendig werden Korrekturen oder Anpassung in der Umsetzung oder der Handhabung vor zu nehmen, werden wir diese mit den geeigneten Mitteln fordern. Das System muss so funktionieren, dass für strukturschwache Gemeinden eine Entwicklung möglich ist. Es darf aber nicht sein, den Erhalt der bestehenden Gemeindestruktur in jedem Fall zu sichern. Strukturelle Veränderungen sollen andererseits auch nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden.
  • Die Harmonisierung des Rechnungslegungsmodells zwischen Kanton und Gemeinden wird mit einer GAF-Reform angestrebt.
  • Covid-19 Pandemie: Wir unterstützen das Massnahmenpaket des Regierungsrates mit insgesamt 141,2 Millionen Franken.
  • Die vom Regierungsrat zu erstellende finanzielle Langfristprognose muss mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.

2. Steuern

Ziel:

  • Im Wettbewerb der Steuergunst muss der Kanton Aargau bei den Gewinnsteuersätzen juristischer Personen im Mittelfeld vergleichbarer Kantone liegen.

Massnahmen:

  • Die Anwendung der Steuergesetzgebung muss flexibler gehandhabt werden.
  • Verbesserungen der Steuerbelastung muss dauernd optimiert werden.
  • Das Steuersystem im Kanton Aargau muss vereinfacht werden.
    • Die Gewinnsteuersätze für Unternehmen sind so zu senken, dass der Aargau bezüglich Steuerattraktivität im vorderen Mittelfeld vergleichbarer Kantone zu liegen kommt.
    • Die Steuersenkung und die Erhöhung des Krankenkassen-Prämienabzugs sollen kombiniert werden.

3. Personal

Ziel:

  • Die Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung stehen und fallen mit der Qualität des Personals. Der Kanton ist ein angesehener Arbeitgeber und pflegt ein markt- und leistungsgerechtes Gehaltsund Sozialleistungssystem.

Massnahmen:

  • Im Rahmen der Gesamtpolitik und im Zuge der Reformpolitik ist der Personalbestand des Kantons und damit der finanzielle Personalaufwand durch Massnahmen in der Verwaltungsorganisation und durch Effizienzsteigerung zu optimieren.
  • Eine unternehmerische Denk- und Handlungsweise beim Personal der Kantonalen Verwaltung und damit auch das Bewusstsein bezüglich Einsatzes finanzieller Mittel muss gefördert werden.
  • Die Qualität der Mitarbeitenden ist durch geeignete Massnahmen wie Funktions-, Eignungs- und Leistungsüberprüfung sowie zielgerichtete Weiterbildung sicherzustellen. Qualitativ gute Leistungen sollen entsprechend finanziell honoriert werden.
  • Die Gehaltspolitik des Kantons ist zu überprüfen und falls erforderlich markt- und leistungsgerecht anzupassen.
  • Der Grundsatz muss bleiben: der GR beschliesst über die Gesamt-Lohnsumme. Automatische Lohnerhöhungen via Systempflege lehnt die FDP ab.

4. Wirtschaftsstandort, Arbeitsplätze, Lebensraum

Ziel:

  • Die Wirtschafts- und Arbeitsplatz- sowie die Lebensraumsituation im Kanton Aargau ist zu fördern. Finanzielle Massnahmen sind auf die Sicherung der Standortqualität und auf nachhaltige Entwicklungen auszurichten.

Massnahmen:

  • Wir hinterfragen und prüfen politische Entscheide bezüglich Finanz-, Wirtschafts- und Bevölkerungsverträglichkeit und setzen uns dafür ein, anstehende Aufgaben entsprechend zu gestalten.
  • Die Attraktivität des Standortes Aargau für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen und somit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft ist zu fördern. Wir setzen uns deshalb für eine Optimierung der Rahmenbedingungen ein. Dazu gehören gezielte Erleichterungen im Regulierungsbereich. Wir fordern die Einführung einer kantonalen Regulierungsbremse
  • Das kantonale Gebührenreglement muss überarbeitet werden, mit dem Ziel der Vereinfachung und dem Primat «Alle Gebühren dürfen nicht höher sein als die entstandenen Kosten für eine Dienstleistung».
  • Die Wettbewerbsqualität für bestehende und neue Unternehmen ist durch Förderungsmassnahmen des Kantons zu unterstützen. Wir setzen uns für einen gezielten Mitteleinsatz ein.
  • Gewisse Problemlösungen sind nur interkantonal zu bewältigen. Bezüglich Zusammenarbeit mit den Kantonen der Nordwestschweiz, Zürich, Zug und Luzern setzen wir uns für die Bereitstellung von Ressourcen und finanziellen Mitteln ein.
  • Die Liberalisierung im Bereich Staat und Wirtschaft ist weiter zu entwickeln. Diesbezüglich setzen wir alles daran, die Finanzsituation des Kantons weiter zu stabilisieren und nachhaltig zu gestalten.
  • Covid-19-Pandemie: Strategische Vorbereitung für die Zeit nach der Covid-Pandemie: Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind weitreichend. Es ist Aufgabe der Politik, Strategien und Wege zu entwickeln, die Folgen dieser Krise bestmöglich zu bewältigen. Ziel des Vorstosspakets der FDP-Fraktion ist die Stärkung der KMU, der Bildung, des Gesundheitswesens und der Optimierung der Abläufe in Krisenzeiten. Die FDP knüpft damit an ihre Forderungen an, die sie in zwei offenen Briefen zu den Themenbereichen Wirtschaft und Bildung an den Regierungsrat dargelegt hat. Letztlich geht es um die Sicherung von Arbeitsplätzen für unsere Aargauer Bevölkerung.
  • Wirtschaft stärken – Unternehmen entlasten:
    Die wirtschaftlichen Konsequenzen von Corona sind auch im Aargau einschneidend. Die Unternehmen als Rückgrat unserer Volkswirtschaft und Gesellschaft, werden von der Pandemie hart getroffen. Damit sich die Wirtschaft erholt und eine langanhaltende Rezession verhindert werden kann, müssen die Unternehmen, insbesondere KMU, finanziell entlastet werden. Um eine Krise dieses Ausmasses zu bewältigen und unser System längerfristig zu stärken, brauchen die Unternehmen zudem gezielte Erleichterungen im Gebühren- und Regulierungsbereich.

Volkswirtschaft, Inneres und Justiz

Positionspapier FDP.Die Liberalen Aargau

April 2021

Unsere Positionen

  • Wir wollen eine zukunftsorientierte und innovative Volkswirtschaft mit sicheren Arbeitsplätzen im Aargau.
  • Wir wollen, dass sich die Bevölkerung sicher fühlt.
  • Wir wollen Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden, die unbürokratisch für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten.

Unsere Hauptanliegen

  • Generell: Starker, aber schlanker Staat!
  • Der Aargau schafft die Voraussetzungen, dass im raschen wirtschaftlichen Wandel innovative Arbeitsplätze entstehen, die zu überdurchschnittlicher Wertschöpfung führen.
  • Im Zweifel für die freie Marktwirtschaft. Der Staat hat sich aus wirtschaftlichen Entscheidungen herauszuhalten.
  • Der Kanton hat sich von Unternehmen und Aktivitäten zu trennen, die nicht zum hoheitlichen Bereich gehören.
  • Im Aargau wohnen, heisst sich sicher fühlen!
  • Weniger Verkehrspolizei – mehr Kriminalpolizei, insbesondere gegen die Cyberkriminalität.
  • Alle Verbrechen, inbesondere die Gewaltanwendung, müssen hart bestraft werden.
  • Wenn Präventation nicht greift, müssen die Täter die Repression spüren.
  • Eine funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft sind auf eine qualitativ hochstehende Justiz angewisen. Die Verfahren sind zu beschleunigen. Dem missbräuchlichen Ergreifen von Rechtsmitteln muss der Riegel geschoben werden. Im Strafrecht soll das Opfer vor dem Täter geschützt werden.
  • Rolle des Parlaments in Sondersituation und Nostandslagen stärken.

Unsere Ziele und Massnahmen

1. Attraktiver Wirtschaftsstandort – mehr Arbeitsplätze

(vgl. Positionspapier Finanzen und Ressourcen)

Ziele:

  • Konsequente Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Aargau.
  • Rahmenbedingungen, die die Entwicklung von innovativen und starken Unternehmen mit hochstehenden Arbeitsplätzen ermöglichen.
  • Steuerbegünstigter Kanton unter den grossen Kantonen.

Massnahmen:

  • Promotion des Wirtschaftsstandorts Aargau für ansässige Unternehmen und neue Investoren (onestop-shop).
  • Vermehrte Ausrichtung der Bildung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft, Bekämpfung des Fachkräftemangels und Förderung der Lehrlingswesens.
  • Konsequenter Ausbau der Digitalisierung im Verkehr mit den Behörden und Amtsstellen.
  • Raschere Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren durch Verkürzung der Instanzenzüge, verschärfte Anforderungen an die Geltendmachung und Rechtsmitteln.
  • Verzicht auf übertriebenen Formalismus auf allen Ebenen.
  • Administrative Vereinfachungen für Kleinbetriebe und Privatpersonen (z.B. Steuerdeklarationen), u.a. durch Hilfe der Digitalisierung.
  • Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Service public für die aargauische Wirtschaft mit allen Energieträgern zu günstigen Preisen durch Liberalisierung.
  • Verzicht auf Strukturerhaltung und direkte Wirtschaftsförderung.
  • Wirtschaftsnahes und bedarfsgerechtes Ausbildungsangebot und entsprechende Wiedereingliederung der Arbeitslosen.

2. Konzentration auf Kernaufgaben/Privatisierung

Ziele:

  • Beschränkung des staatlichen Handelns auf Kernaufgaben.
  • Durchsetzung der Regeln der Corporate Governance bei der im Eigentum des Kantons stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten und Unternehmen

Massnahmen:

  • Kritische Beurteilung der Staatsaufgaben.
  • Transparente und klare Governance einführen bei staatlichen und staatsnahen Unternehmen, Anstalten Staatsbetrieben.

3. Starke Gemeinden als Partner des Kantons

Ziele:

  • Stärkung der Gemeindeautonomie.
  • Vermehrte Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen durch interkommunale Zusammenarbeit bis hin zu Fusionen.
  • Gebietsreform zur Effizienzsteigerung durch finanzielle Anreize.

Massnahmen:

  • Erfolgsneutraler Finanzausgleich ohne Verwendung von Steuergeldern.
  • Förderung interkommunaler Zusammenarbeit und von Gemeindezusammenschlüssen.

4. Migration und Integration

Ziele:

  • Bessere und schnellere Integration von Fachleuten.
  • Zurückhaltung bei weniger qualifizierten Personen.

Massnahmen:

  • Erleichterte Bewilligungen für Fachleute.
  • Weniger Bewilligungen für unqualifizierte Personen.

5. Weniger Missbräuche im Asylwesen

(vgl. Positionspapier Asylpolitik)

Ziel:

  • Missbrauchbekämpfung intensivieren.

Massnahmen:

  • Konsequente Durchsetzung des Asylgesetzes in allen Bereichen, inklusive Ausschaffungen und Einschränkung des Ausgangrayons für definitiv abgewiesen Asylsuchende.
  • Rasche Verfahren. Klärung der Zuständigkeit zwischen den Departementen.
  • Offen bleiben für politisch, religiös und rassistisch Verfolgte. Rassistische Tendenzen und Auswüchse bekämpfen.

6. Stärkerer Schutz vor Kriminalität

Ziele:

  • Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum.
  • Klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der öffentlichen Sicherheit.

Massnahmen:

  • Strafprozessordnung vereinfachen.
  • Bekämpfung von Cyberkriminalität fördern.
  • Optimierung personeller und technischer Mittel der Strafverfolgungsorgane in enger Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Kantonen.
  • Stärkere interkantonale Zusammenarbeit der Polizeiorgane.
  • Duale Polizeistruktur Kantonspolizei / Regionalpolizeien überprüfen.

7. Justiz – Einsatz für eine schnellere Rechtsprechung

Ziel:

  • Leistungsfähige, qualiativ hochstehende und rasche Justiz.

Massnahmen:

  • Konsequente Beschränkung der Rechtsmittelinstanzen auf zwei Instanzen im Kanton und eine Instanz im Bund.
  • Erhaltung der Qualtität der Rechtssprechung.
  • Schnellere Urteile, insbesondere beim Verwaltungsgericht und den Familiengerichten.
  • Überprüfung der Verfahrenskosten und Tarife; Abschaffung der Unentgeltlichkeit (z.B. Einwendungsverfahren) und Verstärkung des Äquivalenzprinzipfs in ausgewählten Rechtsbereichen.
  • Überprüfung der Führungsstrukturen und Organisation von Staatsanwaltschaften, Bezirksgerichten und Konkursämtern.

Bau, Verkehr und Umwelt

Positionspapier FDP.Die Liberalen Aargau

April 2021

Unsere Positionen und Hauptanliegen

1. Bau

  • Wir wollen die Lebens- und Standortqualität im Aargau durch funktionierende Infrastrukturen und nachhaltigen Umgang mit dem Boden sichern und optimieren.
  • Wir wollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und Bau- und Planungsaufgaben rasch und effizient bearbeiten.
  • Wir wollen die anstehenden Verkehrsvorhaben auf Strasse und Schiene unter Wahrung der Wohnqualität der Bevölkerung zielgerichtet realisieren.
  • Wir wollen die energetischen Sanierungen von Liegenschaften effizient – etwa durch Steuerentlastungen – fördern.
  • Wir wollen wichtiges Kulturland erhalten, dabei aber die Entwicklungsbedürfnisse unserer Gesellschaft berücksichtigen.
  • Wir wollen bei Infrastrukturprojekten die Baukosten unter dem Gesichtgspunkt Kosten/Nutzenverhältnis optimieren

2. Verkehr

  • Wir wollen eine optimale Abstimmung zwischen Öffentlichem Verkehr (ÖV), Motorisiertem Individualverkehr (MIV) und Langsamverkehr (LV) unter Berücksichtigung der heutigen Mobilität der Bevölkerung.
  • Wir wollen die dringlichen Massnahmen zur Entlastung von Stauzonen, um den MIV zu verflüssigen, nachhaltig und rasch realisieren.
  • Wir wollen den öffentlichen Verkehr un seinen Ausbau als Ergänzung zur individuellen Mobilität stärken. Der Bund muss seinen verkehrspolitischen Verpflichtungen im Bereich Infrastruktur nachkommen.
  • Wir wollen bis 2040 den vollständigen 6-Spurausbau der A1 im Aargau. Dies entlastet nämlich das untergelagerte Kantonsstrassennetz.

3. Umwelt

  • Wir wollen Umwelt, Klima und Landschaft durch Massnahme, die liberalen Grundsätzen folgen, nachhaltig schützen.
  • Wir wollen die begrenzt verfügbaren Ressourcen nachhaltig und effizient nutzen, dabei Massnahmen unterstützen, welche die persönliche und unternehmerische Freiheit möglichst wenig einschränken.
  • Wir wollen insgesamt Massnahmen und Instrumente wählen, welche auch gewährleisten, dass wir im Standortwettbewerb bestehen können und so unsere wirtschaftliche Prosperität erhalten.

4. Energie

  • Wir wollen Wohlstand und Arbeitsplätze durch eine auf Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit fokussierte Energiepolitik erhalten. Die drohende Versorgungslücke im Winter muss ohne Abhängigkeit durch ausländischen Stromimport beseitigt werden.
  • Wir wollen die Energieeffizienz steigern, um die Abhängigkeit und den Verschleiss aller Energieformen/-ressourcen zu reduzieren.
  • Wir wollen die Abhängigkeit von einzelnen mit schädlichen Auswirkungen behafteten Energieträgern (bspw. Kohle, Erdöl und Erdgas) durch den Einsatz neuer Technologien vermindern.

Unsere Ziele und Massnahmen

1. Bau

Ziele:

  • Lebens- und Standortqualität sichern und verbessern unter Berücksichtigung der Anforderungen von Bevölkerung, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr.
  • Genehmigungsverfahren durch optimale Abläufe und optimale Zusammenarbeit mit den Gemeinden verenfachen und beschleunigen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und besser Nutzung des Instrumentes «Regionalplanungsverbände».
  • Zweckmässige Infrastrukturen auch für Randregionen
  • Nachhaltige Entwicklung: Langfristige Erhaltung der menschlichen Lebensbedingungen nicht nur mit Blick auf die Umwelt, sondern auf der Grundlage einer ausgewogenen Gewichtung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Anliegen.
  • Verbesserung der Wohnqualität in älteren, insbesondere denkmalsgeschützten Liegenschaften durch Anpassung an zeitgemässe Wohnansprüche. Ein pragmatischer Denkmalschutz ist gefordert.
  • Weiterentwicklung der verdichteten Bauweise.

Massnahmen:

  • Die nur beschränkt vorhandenen Mittel verlangen bei den Strassenbauvorhaben eine Prioritätensetzung. Diese erfolgt aufgrund von Nutzwertanalysen und Kostenwirksamkeit.
  • Gute Verbindungen von zu den grossen Zentren auf der Strasse sind zwingend.
  • Die Leistungsfähigkeit der stark beanspruchten Verkehrsnetze ist sicherzustellen und auf das Nachfragewachstum auszurichten. Im Vordergrund steht die bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur durch Verkehrsmanagementmassnahmen und Nutzung der Digitalisierung. Die Verkehrsinfrastruktur ist gezielt auszubauen, die Engpässe sind zu beseitigen und die Schnittstellen zwischen ÖV und MIV zu optimieren.
  • Die beschränkt vorhandenen Mittel bei Infrastrukturvorhaben von ÖV und MIV verlangen nach einer Priorisierung. Grundlage bilden die Richtplaneinträge, die jeweils aufgrund von Nutzwertanalysen und der entsprechenden Kostenwirksamkeit erfolgt.
  • Die Aargauer Städte sind von Staus zu entlasten. Dazu bedarf es der Optimierung des ÖVAngebots und der Infrastruktur für den MIV sowie den Fuss- und Radverkehr (Umfahrungen, Tunnels).
  • Die Raumplanung sichert hochwertige Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandorte für die ganze Bevölkerung. Sie fördert die Erschliessung durch leistungsfähige Verkehrsnetze sowohl für den ÖV wie für den MIV.

2. Verkehr

Ziele:

  • Der Aargau ist nicht bloss Durchgangskanton, die regionalen Zentren haben Anspruch auf optimalen Anschluss.
  • Gute Verbindungen von und zu den grossen Zentren auf der Schiene sind zwingend.
  • Mobilität nicht einengen, sondern durch optimale Verkehrskonzepte die bestehende Verkehrsproblematik lösen.
  • Freie Wahl der Verkehrsmittel: Sinnvolles Miteinander von öffentlichem Verkehr (ÖV), Fuss- und Radverkehr (FRV) sowie motorisiertem Individualverkehr (MIV). Die Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sind sowohl gegenwärtig wie auch künftig ausschliesslich unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsträger zu bewältigen.
  • Nachfrageprinzip: Ein Ausbau von Verkehrsinfrastruktur hat sich an der Nachfrage zu orientieren. Wo keine genügend grosse Nachfrage vorhanden ist, muss auf den Ausbau der Infrastruktur verzichtet werden.
  • Der Ertrag von Strassenverkehrsabgaben ist ausschliesslich für die Finanzierung von Strassen, die Förderung der Verkehrssicherheit und die Minderung der Umweltbelastungen durch den Verkehr zu verwenden.

Massnahmen:

  • Die ÖV-Verbindungen zwischen aargauischen Regionen und Zentren sind zu optimieren. Das öVAngebot muss in allen Regionen des Kantons der Strategie mobilitätAARGAU entsprechen.
  • Unterstützung des Schienenausbaus zwischen Altstetten und Rupperswil mittels Langtunnel, um Kapazitäten für den Personenverkehr auf der bestehenden Strecke zu schaffen.
  • Die fahrplantechnische Übereinstimmung von Regional- und Fernverkehr im ÖV ist sicherzustellen. Dem grossen Bevölkerungspotential entsprechend sind gute Verbindungen zu den nationalen Zentren zwingend.
  • Die Priorität für Investitionen kommt dem Personenverkehr und seinem starken Wachstum zu. Die Integration der zahlenmässig stark wachsenden Gruppe der älteren Verkehrsteilnehmenden ist zu fördern.
  • Investitionen und Substanzerhalt werden bei der Strasse durch eine striktere Anwendung der Zweckbindung und beim ÖV durch allgemeine Budgetmittel und höhere Beiträge der Benützer sichergestellt.
  • Höhere bestehende oder neue Steuern und Abgaben zulasten der Strassenbenutzer sind zu vermeiden. Steuern und Abgaben zulasten der Strassenbenutzer haben die Zweckbindung für den Strassenverkehr zu respektieren.

3. Umwelt

Ziele:

  • Die Fortschritte im Abbau von Schadstoffen des Verkehrs sind weiter voranzutreiben. Die Emissionen von CO2 durch den Verkehr sind pragmatisch und wirtschaftsfreundlich zu senken. Neue energieeffiziente und emissionsarme Antriebsstränge sind zu fördern.
  • Energetische Gebäudesanierungen sind mittels steuerlichen Anreizen zu fördern.
  • Weniger Umwelt- und baurechtliche Bürokratie. Abbau der bürokratischen Hürden bei energetischen Gebäudesanierungen.
  • Markt statt Subventionen und Lenkungsabgaben. Die FDP lehnt mehr Subventionen ab, da das Ziel einer energieeffizienteren und ökologischeren Schweiz damit nicht erreicht wird.
  • Innovative Umwelttechnologien. Die Forschung im Bereich der innovativen Umwelttechnologien soll intensiviert werden.
  • Wo sinnvoll, soll eine verdichtete Bauweise angestrebt werden. Für verdichtetes Bauen braucht es unter anderem einen pragmatischen Denkmalschutz.
  • Erhalt der natürlichen Ressourcen. Die natürlichen Ressourcen sind zu erhalten und zu schützen.
  • Schutz von Natur, Wald und Landschaft. Die Mehrjahresprogramme Natur und Wald und die kantonale Richtplanung sind wirkungs- und verantwortungsvoll umzusetzen.
  • Gewässer- und Hochwasserschutz. Die Massnahmen zum Gewässer- und Hochwasserschutz sind wirtschaftlich vertretbar und zeitgerecht umzusetzen.
  • Nachhaltige Abfallbewirtschaftung. Die effiziente und nachhaltige Abfallbewirtschaftung wird durch markwirtschaftliche Instrumente gefördert.

Massnahmen:

  • Die FDP will, dass die Schweiz bei der energie- und ressourceneffizienten Sanierung des Gebäudeparks eine Führungsrolle übernimmt und dadurch auch ihre klimapolitische Verantwortung zum Ausdruck bringt. Massnahmen zur steuerlichen Entlastung nach Gebäudesanierungen sind ein wirkungsvolles Instrument.
  • Die bürokratischen Hürden und steuerlichen Nachbelastungen bei energetischen Gebäudesanierungen sind abzubauen. Für energetische Sanierungen von Bauten, die die äussere Gebäudehülle nur wenig beeinflussen, braucht es keine Baubewilligung.
  • Die natürlichen Ressourcen wie Boden, Luft und Gewässer sind zu erhalten und zu schützen. Die einzelnen Sachgebiete sind mit den Instrumenten der Raumplanung zu koordinieren.
  • Die FDP setzt sich ein für die Erhaltung einer vielfältigen und natürlichen Landschaft im Rahmen des Richtplans und mittels der kantonalen Mehrjahresprogramme Natur und Wald.
  • Es ist eine ökologische Aufwertung der Gewässer anzustreben. Bei der Pflege und Unterhaltsmassnahmen der Biotope sind die ideellen Organisationen einzubeziehen.
  • Die beschlossenen Massnahmen zur Erhaltung der Luftqualität sind umzusetzen.
  • Die Verantwortlichkeiten im „Umweltrecht“ sind zwischen Bund, Kanton und Gemeinden konsequent zuzuweisen und abzugrenzen. Sonderregelungen auf Stufe Kanton und Gemeinde lehnt die FDP ab.
  • Landschafts- und Gewässerschutz hat Vorrang gegenüber dem ungezügelten Ausbau von Kleinkraftwerken (z.B. ineffiziente Wind- und Wasserkraftwerke). Konzessionserteilung oder - erneuerungen müssen wirtschaftlich vertretbar sein und unter Berücksichtigung der Umweltanliegen erfolgen.
  • Die Abfallmengen sind mit marktwirtschaftlichen Instrumenten unter Anwendung Verursacherprinzips weiter zu verringern. Dazu gehören Massnahmen wie Recycling, ökologische Verpackungen, Reduktion von Verbrauchsmaterial etc.
  • Wir unterstützen die sichere Entsorgung aller radioaktiven Reststoffe aus Industrie- Forschung, Medizin und Energieproduktion.
  • Das Verursacherprinzip gilt überall dort, wo immer es möglich und sinnvoll einsetzbar ist. Zur Umsetzung von Umweltanliegen sind marktwirtschaftliche Instrumente einzusetzen.

4. Energie

Ziele:

  • Versorgungssicherheit als oberstes Ziel. Sichere Versorgung mit preiswerter Energie für Gesellschaft und Wirtschaft. Die Energiesicherheit ist durch möglichst viele Energieträger anzustreben. Der Energieproduktionsstandort Aargau muss gesichert bleiben.
  • Grundsätzlich gilt: Mehr Markt durch Öffnung für alle Kunden (Strommarktliberalisierung), Abbau von Subventionen oder zumindest keine neuen Subventionen schaffen. Dort, wo es unbedingt nötig ist, sind Lenkungsabgaben Subventionen vorzuziehen.
  • Energieeffizienz. Die Steigerung der Energieeffizienz bei der Produktion, Verteilung und Verbrauch von Energie hat höchste Priorität.
  • Energiesparen. Energiesparen durch markwirtschaftliche Instrumente und die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen mit steuerlichen Anreizen ist das wichtigste Mittel zum effizienten Umgang mit Energie und zum Klimaschutz.
  • Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Auch aus Umweltgründen ist eine Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Treibstoffen ein zentrales Ziel. Schlüssel zur Erreichung dieses Ziels ist der technologische Fortschritt und seine konsequente Nutzung.
  • Innovationspolitik. Energiepolitik ist immer auch Innovationspolitik. Die Förderung der Forschung in neue erneuerbare Energieformen und effizientere Übertragungsleitungen muss ausgebaut werden.

Massnahmen:

  • Die einheimische Stromproduktion durch Wasserkraft ist vorab mit technischen Erneuerungen auszubauen.
  • Die absehbare Stromlücke bedingt durch die wegfallenden Stromimporte wegen des Auslaufens der langfristigen Lieferverträge mit Frankreich und der erwartete Anstieg des Stromverbrauchs (z.B. bei der Mobilität) muss durch eine CO2 arme Stromproduktion gedeckt werden.
  • Das Potential der Wärme-Kraft-Kopplungstechnologie und der Geothermie ist voll auszuschöpfen.
  • Der Ersatz der Schweizer Kernkraftwerke durch technisch modernste Ersatzkernkraftwerke ist insbesondere aus Sicht der klimaneutralen Energieproduktion nicht mehr auszuschliessen (kein Technologieverbot). Mit der Einführung intelligenter Energienetze ist die Stromerzeugung, -verteilung und -nutzung zu optimieren. Dies ist insbesondere für die Elektromobilität von Interesse.
  • Die Förderung erneuerbarer Energien soll als Börse konzipiert werden. Jene Projekte, deren Kosten-Nutzen Verhältnis in einem Bieterverfahren gewonnen haben, werden unterstützt.
  • Die Verfahren für den Ausbau und die Erneuerung der Übertragungsnetze (Transport in und durch den Kanton Aargau sowie Verteilung vor Ort) sind zu beschleunigen.
  • Die Integration in den europäischen Strommarkt ist anzustreben (Strommarktabkommen). Die bestehenden Informationsverpflichtungen, die Energielieferanten gegenüber ihren Privatkunden haben, müssen angewendet werden, damit die Konsumenten frei wählen können und die Eigenverantwortung gestärkt wird.

Bildung, Kultur und Sport

Positionspapier FDP.Die Liberalen Aargau

April 2021

Unsere Positionen

  • Optimale Startbedingungen für alle Kinder sind die Basis für eine erfolgreiche Schullaufbahn.
  • Bedarfsgerechte Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie ein durchlässiges und zeitgemässes Schulsystem sorgen dafür, dass Einsatzbereitschaft und Leistung belohnt werden.
  • Ein optimaler Ressourceneinsatz stellt sicher, dass jeder investierte Franken effizient und zielführend zugunsten einer zeitgemässen Schulbildung eingesetzt wird.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und Bildungseinrichtungen ist wichtig, damit die vermittelten Bildungsinhalte den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden.

Unsere Hauptanliegen

  • Der Aargau als Wirtschaftskanton braucht ein effizientes, zeitgemässes und leistungsorientiertes Bildungswesen.
  • Lernwille und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler, die Mitwirkung der Eltern sowie gut ausgebildete und motivierte Lehrpersonen sind das Fundament einer erfolgreichen Volksschule.
  • In den ersten Schuljahren werden entscheidende Weichen gestellt. Dazu braucht es optimale Startbedingungen für alle Kinder. Ein durchlässiges System ermöglicht individuelle Schülerlaufbahnen. Am Ende der Volksschule müssen klar definierte Bildungsstandards erreicht werden.
  • Voraussetzung für eine erfolgreiche Schule Aargau ist eine praxisorientierte Lehrerbildung an der Pädagogischen Hochschule.
  • Bedarfsgerechte und finanzierbare Betreuungsangebote fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Die Bildungsinhalte müssen den Anforderungen der künftigen Arbeitsstellen gerecht werden – der Schulterschluss zwischen Bildungseinrichtungen und Wirtschaft ist wichtig.
  • Der Vermittlung von digitalen Kompetenzen ist ein hoher Stellenwert einzuräumen.
  • Kultur schafft Identität, Lebensqualität und damit Standortattraktivität.
  • Sport fördert den Zusammenhalt und die Integration – Bewegung ist zentral für die Gesundheit bis ins hohe Alter.

Unsere Ziele und Massnahmen

1. Bildung

1.1 Optimale Startbedigungen

Ziele:

  • Optimale Startbedigungen für alle Kinder schaffen.
  • Mitwirkung und Eigenverantwortung der Eltern fördern.

Massnahmen:

  • Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder ist bereits vor dem Eintritt in die obligatorische Schulzeit gezielt zu fördern.
  • Der frühkindlichen Förderung ist angemessen Beachtung zu schenken.

1.2 Individuelle Förderung

Ziele:

  • Gewährleistung eines durchlässigen Bildungssystems.
  • Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten.
  • Lernwille und Leistungsbereitschaft sollen sich lohnen.

Massnahmen:

  • Leistungs- und Berufsorientierung an den Real- und Sekundarschulen.
  • Gezielte Förderung von besonders Begabten und bedarfsgerechte Unterstützung von schwächeren Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Massnahmen.
  • Deutliche Akzentuierung der MINT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technologie) sowie der digitalen Kompetenzen auf allen Schulstufen.

1.3 Leistung messen

Ziel:

  • Gewährleistung eines für Kinder, Eltern und Lehrpersonen klaren und einfach nachvollziehbaren Evaluationssystems.

Massnahmen:

  • Auf allen Schulstufen soll ein Benotungssystem gelten, das sich nach schweizweit einheitlichen Ausbildungszielen ausrichtet.
  • Ein einheitliches Abschlusszeugnis am Ende der Volksschule soll zuverlässige Aussagen über Wissen und Können machen.

1.4 Lehrpersonen

Ziele:

  • Attraktive Arbeitsbedigungen für Lehrpersonen auf allen Schulstufen.
  • Rekrutierung und Ausbildung von motivierten und kompetenten Lehrpersonen.

Massnahmen:

  • Administrative Entlastung der Lehrpersonen, Konzentration auf Kernaufgabe «Wissensvermittlung».
  • Praxisorientierte Lehrerausbildung an der Pädagogischen Hochschule.

1.5 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ziel:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Massnahmen:

  • Bedarfsgerechte und finanzierbare Betreuungsangebote fördern.
  • Kooperation mit privaten Anbietern und Eigeninitiative von Privaten unterstützen.

1.6 Praxisorientierung und digitale Kompetenz

Ziele:

  • Die Schule vermittelt den Kindern das praxisorientierte fachliche Rüstzeug für ein künftiges Erwerbsleben.
  • Der Vermittlung von digitalen Kompetenzen wird ein besonderes Augenmerk geschenkt.

Massnahmen:

  • Sicherstellung einer zielgerichteten Koordination zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen.
  • Fokus auf die Vermittlung von digitalen Kompetenzen auf allen Schulstufen sowie bei der Ausbildung von Lehrpersonen.

2. Kultur

Ziele:

  • Die kulture Vielfalt des Kantons Aargau wird gefördert und gestärkt.
  • Der Aargau bereichtert mit herausragenden Leistungen und Institutionen das Kulturangebot der Schweiz.
  • Die Bevölkerung nimmt am Kulturleben teil und Kulturschaffende leben gerne in unserem Kanton.

Massnahmen:

  • Das Kulturschaffen wird in allen Sparten durch das politisch unabhängige Kuratoirum und den Swisslos Fonds gefördert, so dass der Zugang zu breitgefächerten Angeboten für jedermann erreichbar ist.
  • Einzigartige und überregional bedeutende Institutionen werden vom Kanton subsidiär mit Betriebsbeiträgen unterstützt.
  • Die Schuljugend wird mit Kultur und Kunst durch geeignete kostenlose Angebote – wie zum Beispiel «Kultur macht Schule» – vetraut gemacht.

3. Sport

Ziele:

  • Sport erhält einen hohen Stellenwert auch im Bereich der Gesundheitsförderung.
  • Die Freude an der Bewegung wird bereits in Kindergarten und Primarschule geweckt.
  • Spitzensport hat eine Vorbildfunktion und ist subsidiär zu unterstützen.

Massnahmen:

  • Förderung von Breitensportangeboten für Menschen aller Altersklassen in Zusammenarbeit mit Schulen und Sportvereinen.
  • Öffentliche Sportanlagen und Einrichtungen werden den Vereinen zur Verfügung gestellt.
  • Der Spitzensport wird während der Lehre und an den Gymnasien mit Spezialstundenplänen gefördert.
  • Initiativen der Sportverbände von «Swissolympic» im Bereich des Behindertensports werden gefördert.

Gesundheit und Soziales

Positionspapier FDP.Die Liberalen Aargau

April 2021

Unsere Positionen

  • Wir wollen ein fortschrittliches und effizientes Gesundheitswesen, das für alle zugänglich ist. Einfache Finanzierungs- und Steuermechanismen machen es transparent und wirtschaftlich.
  • Wir wollen mehr Selbstverantwortung für die eigene Gesundheit und die verursachten Kosten – in der Vorsorge, der Behandlung, der Versicherung und der Eigenleistung.
  • Wir wollen bedarfsgerechte Hilfe zur Selbsthilfe, zielgerichtete Unterstützung aller Generationen und Bevölkerungsgruppen – ohne Giesskannenprinzip.

Unsere Hauptanliegen

  • Eine effiziente und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zeichnet sich aus durch Kooperationen und eine starke integrierte Versorgung. Wettbewerbliche Prinzipien machen sie finanzierbar.
  • Einfache Finanzierungs- und Steuermechanismen sorgen für eine Kostenreduktion und vermeiden Fehlanreize.
  • Durch Strukturveränderungen (örtliche und organisatorische Konzentration) im Kanton werden die Leistungen für alle optimiert.
  • Mehr Eigenverantwortung durch Einbezug der Patienten in die Entscheidung über Gesundheitsleistungen. Patienten werden befähigt, Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Die Qualität der erbrachten Leistungen wird zum Wettbewerbsfaktor.
  • Ressourcenschonendes Verhalten von Patienten wird gefördert.
  • Ältere Menschen leben solange wie möglich zu Hause. Dazu werden ambulante Hilfen gestärkt und Fehlanreize in der Finanzierung beseitigt. Die steigende Lebenserwartung erfordert geeignete Wohnformen für das Alter.
  • Die hohe Regulierungsdichte vor allem im Spitex- und Pflegeheimbereich wird reduziert – zugunsten von ökonomischen Optimierungsmöglichkeiten und einer Stärkung der Fachkompetenz der Pflegenden.
  • Die Sozialhilfe erfolgt bedarfsgerecht. Die Menschen im Aargau sollen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten. Kostenwachstum und Missbrauch werden entschieden bekämpft.
  • Die Sozialhilfe ist als Überbrückungshilfe und nicht als langfristige Lösung gedacht. Sie soll differenziert und einzelfallbezogen ausfallen. Fehlanreize sind zu vermeiden.
  • Die Digitalisierung und damit zusammenhängende Innovationen im Gesundheitsbereich sind voranzutreiben.
  • Das elektronische Patientendossier ist so zu gestalten, dass es einen deutlichen Mehrwert für Patienten und Leistungserbringer bietet.
  • Die Cybersicherheit soll auch im Gesundheitswesen einen hohen Stellenwert einnehmen.

1. Gesundheit

Ziele:

  • Fokussierung auf Qualität und Wettbewerb.
  • Weiterentwicklung der räumlichen und organisatorischen Strukturen.
  • Verzicht auf zu stark einschränkende und regulatorische Eingriffe.
  • Optimiertes Miteinander ambulanter und stationärer Strukturen.
  • Integrierte Versorgung dank Zusammenarbeit aller Leistungserbringer für den Gesundheitsraum Aargau und Stärkung der einzelnen Fachkompetenzen.
  • Ältere Menschen sollen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können.
  • Reha als wichtigen Wirtschaftsfaktor im Kanton erhalten.
  • Genügend qualifiziertes Personal für den Gesundheitsbereich.

Massnahmen:

  • Weiterentwicklung somatische Akutversorgung: siehe «Liberale Agenda Gesundheit».
  • Gesundheitspolitische Gesamtplanung als strategisches Steuerinstrument einsetzen.
  • Verbindliche Konzepte für Notfallstrukturen im Epidemiefall vorsehen.
  • Attraktive Rehabilitation im Kanton fördern (Standortvorteil), aber kostenintensive Leistungssteigerungen vermeiden.
  • Qualität der Leistungen transparent machen. So wird sie zum Wettbewerbsfaktor.
  • Integrierte Versorgung und Managed-Care-Modelle werden gefördert.
  • Angebot, Qualität und Effizienz der psychiatrischen Versorgung überwachen.
  • Erbringen von qualifizierten Versorgungsleistungen durch nichtärztliches Personal fördern.
  • Überregulierungen v.a. in der Heimbetreuung bekämpfen.
  • Palliative Care im ganzen Kanton stärken, einheitliche Finanzierung verhindert Benachteiligungen. Qualitative Vorgaben ermöglichen Sterben in Würde.
  • Um Ältere, behinderte und kranke Mitmenschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen, werden die dazu notwendigen Strukturen und Angebote gefördert. Die verschiedenen Angebote ergänzen sich.
  • Transparenz für alle Beteiligten in der Pflegefinanzierung. Beseitigung der Fehlanreize.
  • Freiwilligenarbeit anerkennen und sichtbar machen. Einbezug bei Vorsorgeleistungen.
  • Massvolle Präventionskampagnen unter Einbezug von privaten Organisationen.
  • Regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit von Präventionskampagnen für einen gezielten Ressourceneinsatz.

2. Soziales

Ziele:

  • Erhalt der Lebensqualität für alle Menschen
  • Keine Gefährdung der Sozialwerke
  • Überforderung des Staats verhindern
  • Solidarität erhalten
  • Soziallasten nicht erhöhen

Massnahmen:

  • Periodische Überprüfung des Leistungsniveaus und der Bezugsberechtigung.
  • Arbeit muss sich lohnen: Verhinderung von Schwelleneffekten für Sozialhilfebezüger nach der Aufnahme von Arbeit. Auch ein Minimallohn muss gegenüber einem Sozialhilfebezug attraktiv sein.
  • Hilfe zur Selbsthilfe hat Vorrang vor finanzieller Unterstützung.
  • In der Sozialhilfe sind vermehrt Anreize zu schaffen, welche die Bezügerinnen und Bezüger zu Eigeninitiative und Eigenleistung motivieren.
  • Konsequente Bekämpfung und Bestrafung von Sozialhilfemissbrauch.
  • Bessere Kontrolle der Sozialdienstleister mit Mandaten für Kanton und Gemeinde. Keine Leistungen ohne Nutzen!
  • Anlaufstellen zur Beratung und Beschwerde müssen genügend personelle Mittel haben, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen. Förderung von niederschwelligen, digitalen Angeboten, regelmässiges Qualitätsmonitoring.

3. Verbraucherschutz

Ziel:

  • Hohe Qualität von Lebensmitteln, Trinkwasser und Tiergesundheit

Massnahmen:

  • Qualität von Lebensmitteln und Trinkwasser risikobezogen und unter angemessenem Einsatz der verfügbaren Mittel überprüfen.
  • Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz griffige Massnahmen ergreifen.