Einerseits hat der Grosse Rat im Juni 2018 einstimmig (!) beschlossen, die hoheitlichen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben kostendeckend zu entschädigen. Hierfür werden ab 2019 neu 2.5 Millionen Franken im Kantonsbudget eingestellt, was 2 Millionen Franken mehr gegenüber heute entspricht. Sie stellen also fest: Das ursprüngliche Anliegen der Försterinnen und Förster ist bereits aufgenommen und umgesetzt. Andererseits lehne ich die Initiative ab, weil in ein Gesetz kein fixer Geldbetrag gehört. Die Initianten fordern nämlich, dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass der Kanton Aargau pro Einwohnerin bzw. Einwohner 25 Franken für den Wald aufwendet. Dies gehört nicht in ein Gesetz.