Bundesrat setzt falsche Prioritäten

«Bei einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und Freizeitaktivitäten müssen wohl erstere priorisiert werden». Dieser Satz lässt aufhorchen. Vor allem dann, wenn er von einem nicht geringeren als unserem Bundesrat kommt und im Zusammenhang mit einer Frage betreffend Sport- und Leichtaviatik fällt. Mit einer solchen Grundhaltung laufen wir Gefahr, irgendeinmal auch die letzten Freiheiten über den Wolken dem reinen Kommerz überlassen zu müssen. Dies kann ja kaum im Interesse unserer Landesregierung sein.

Im Juli reichte ich die Motion 18.3588 ein, mit der Forderung dafür zu sorgen, den Betrieb von herkömmlichen Modellluftfahrzeugen vom Anwendungsbereich des bilateralen Luftverkehrsabkommens herauszunehmen und unter nationaler Gesetzgebung zu belassen. Der Bundesrat beantragt nun dem Nationalrat, die Motion abzulehnen. Für mich ist diese Haltung unverständlich. Es darf nicht sein, Modellflugpiloten, die ihre mit viel Aufwand gebauten Modelle am Himmel kreisen lassen wollen, auch noch der Regulierungswut von Brüssel zu unterstellen. Insbesondere dann, wenn sogar der Bundesrat in seiner Antwort zum Schluss kommt, dass der Sicherheitsstandard schon heute sehr hoch sei und grundsätzlich kein Bedarf an weitergehender Regulierung besteht.

Genau für solche Fälle gibt die Europäische Gemeinschaft nach Art. 23 des bilateralen Luftverkehrsabkommens der Schweiz die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen. Also anstelle der Übernahme des europäischen Rechtes, die bewährte liberale Regelung gemäss schweizerischem Recht beizubehalten. Dass sich der Bundesrat für dieses Anliegen in Brüssel nicht stark machen will, ist entweder auf Gleichgültigkeit oder auf Bequemlichkeit zurückzuführen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das aktuelle Recht im Zusammenhang mit dem Modellflug, so wie es der Bundesrat ausführt, in irgendeiner Art die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz tangiert.

Im Zusammenhang mit Drohnen braucht es sicher noch klarere Abgrenzungen. Entsprechende Vorstösse sind im Bundesparlament platziert. Eine knifflige Aufgaben für die Verwaltung. Nun aber auch noch den Modellflug in den gleichen Topf zu werfen, wird der Problematik nicht gerecht. Damit wird eine Sparte mit strengerer Reglementierung bestraft, die sich bis heute vorbildlich verhält und sich damit viel Sympathie bei der Bevölkerung erarbeitet hat. Da setzt der Bundesrat die falschen Prioritäten