Statuten FORUM AARGAU

 

Art. 1

Name, Sitz, Zweck

Unter dem Namen FORUM AARGAU besteht ein Verein mit Sitz in Aarau, für den die Bestimmungen von Art. 60 – 79 ZGB gelten, soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wird.

Der Verein hat folgenden Zweck:

1.         Bereitstellung finanzieller Mittel für Aktivitäten der FDP.Die Liberalen Aargau zur Durchsetzung einer bürgerlichen, mittelstandsorientierten Politik

            (Jahresbeitrag).

2.         Teilnahme an der politischen Meinungsbildung (Mitgliederumfragen/- Vernehmlassungen).

3.         Gedanken- und Informationsaustausch durch direkte Kontakte unter den Entscheidungsträgern aus Industrie, Gewerbe, Politik und Verwaltung

            (VIP-Letter/FORUM-Meeting).

 

Art. 2

Mitgliedschaft

Mitglieder des FORUM AARGAU können natürliche und juristische Personen werden. Sie müssen nicht Mitglied der FDP.Die Liberalen sein. Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschliesst der Vorstand.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Bereitschaft, die in Art. 1 erwähnte Zielsetzung aktiv zu unterstützen und die jährlichen Mitgliederbeiträge zu entrichten.

Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ohne Angabe der Gründe ausgeschlossen werden.

 

Art. 3

Mitgliederversammlung

Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. An dieser werden juristische Personen durch einen Bevollmächtigten vertreten, der für sie die Mitgliedschaftsrechte ausübt. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer von zwei Jahren einen Vorstand von mindestens fünf Mitgliedern, genehmigt den Jahresbericht und beschliesst über alle weiteren Geschäfte, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden, insbesondere über die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages.

 

Art. 4

Vorstand

Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand konstituiert sich selbst.

Der amtierende Präsident der FDP.Die Liberalen Aargau und der Finanzchef der FDP.Die Liberalen Aargau sind von Amtes wegen Mitglied des Vorstandes. Der Vorstand ist befugt, ausgeschiedene Mitglieder zu ersetzen. Solche Wahlen sind der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

Der Präsident ist von der Geschäftsleitung der FDP.Die Liberalen Aargau zu bestätigen und ist von Amtes wegen Mitglied der Geschäftsleitung der Kantonalpartei.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit dafür nicht nach Gesetz oder Statuten die Mitgliederversammlung zuständig ist. Er regelt die Vertretung des Vereins nach aussen und sichert den steten Kontakt zur Kantonalpartei, zur Grossratsfraktion, zu den Bezirks- und Ortsparteipräsidenten, den Frauengruppen und den Jungfreisinnigen, sowie zu den freisinnigen Mitgliedern der Bundesversammlung und des Regierungsrates des Kantons Aargau.

 

Art. 5

Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden von der FDP.Die Liberalen Aargau in Rechnung gestellt und verwaltet.

Die jährlichen Höchstbeiträge für die Mitglieder betragen für:

  • Jungfreisinnige in Ausbildung                          SFr.     25.-
  • Einzelmitglieder                                                     SFr.   250.-
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte                  SFr.   250.-
  • Unternehmen 11 – 30 Beschäftigte                SFr.   500.-
  • Unternehmen 31 – 100 Beschäftigte              SFr. 1'000.-
  • Unternehmen ab 101 Beschäftigte                 SFr. 2'000.-

Die Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Art. 6

Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

 

Art. 7

Statutenänderungen

Statutenänderungen sowie ein Beschluss auf Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder.

Falls bei der Auflösung des Vereins FORUM AARGAU ein Vermögen vorhanden sein sollte, ist dies der FDP.Die Liberalen Aargau zu überweisen.

Statuten gemäss Beschluss vom 27. August 1998, mit Änderungen vom 6. Mai 2003, vom 11. Mai 2004, vom 31. März 2011, vom 28. März 2019 und vom 7. Mai – 25. Mai 2020 (online-GV) und vom 02. November 2022.

 

FORUM AARGAU

 

Suzanne Marclay-Merz                                Stefan Huwyler

Präsidentin                                                      Geschäftsführer