FDP.Die Liberalen Aargau

FDP. Die Liberalen
PLR. Les Libéraux-Radicaux

FDP Aargau für sichere Energieversorgung und für wirtschaftlich vertretbare Reduktionsziele zum Schutz des Klimas


Die FDP steht hinter der Zielsetzung des Regierungsrates, effizienten Klimaschutz zu betreiben und befürwortet markante Zielsetzungen für die Reduktion des CO2-Ausstosses. Ein Abbau um 45% bis 2035 auf der Basis 2005 ist jedoch unrealistisch. Eine gleichzeitige und ehrgeizige Zielsetzung zum Bereich Energieeffizienz ist in der vorgelegten Grössenordnung ebenfalls utopisch und zweitrangig gegenüber dem Hauptziel der Entkarbonisierung (CO2-Reduktion). Die zur Zielerreichung angestrebten Umsetzungsmassnahmen müssen jedoch wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen un-sere sichere Versorgung mit Energie nicht gefährden.

Die sichere Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft im Kanton mit Energie muss das primäre Ziel des Energiegesetzes bleiben. Energieproduktion, -verteilung und -verbrauch stehen in direkten Zusammenhang mit dem Schutz der Umwelt. Die FDP unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich von Gebäudesanierungen und Neubauten. Sie hat dazu konkrete und weitergehende Vorstösse lanciert. Bei der Baubewilligungspflicht im Rahmen von Gebäudesanierung und Installation von Kleinanlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) sieht die FDP noch erheblich Raum für steuerliche Begünstigung sowie für Deregulierung. Sie wünscht entsprechend steuerliche Anreize und den radikalen Abbau und markante Vereinfachungen der Bewilligungsverfahren.

Völlig unverständlich ist die vorgeschlagene Einführung einer Standortabgabe für Kraftwerke. Von der Standortabgabe sind insbesondere die klimafreundlichen Kernkraftwerke betroffenen. Die Erhebung einer Standortabgabe für Kernenergie widerspricht fundamental dem Ziel der Entkarbonisierung und wird deshalb von der FDP strikte abgelehnt. Im Kanton Aargau gibt es keine Standortnachteile auszugleichen. Eine Studie von BAK Basel Economics 2007 zum volkswirtschaftlichen Nutzen eines neuen Kernkraftwerkes Mühleberg in Bern errechnete eine jährliche Wertschöpfung von rund 500 Millionen Franken und etwa 1'300 Arbeitsplätzen. Dies zeigt auf, wie gross der volkswirtschaftliche Nutzen auch im Aargau mit den drei Kernkraftwerken Beznau I und II sowie Leibstadt ist. Die kantonalen Steuererträge aus der Stromproduktion (Kernkraft, Wasserkraft, Stromhandel) belaufen sich auf rund 37 Millionen Franken. Dazu kommen 13 Millionen Franken für die Gemeinden. Eine Standortsabgabe verstösst zudem gegen übergeordnetes Recht. Die Gesetzgebung im Bereich Kernenergie ist Sache des Bundes. Der Bund hat dazu das Kernenergiegesetz KEG erlassen. Die eidg. Räte haben bei der Beratung des KEG ausdrücklich auf die Erhebung einer nationalen Abgabe auf Elektrizität aus Kernenergie verzichtet.

Das vorgelegte Energiegesetz vollzieht Bundesrecht, indem es die Vorgaben des eidgenössischen Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes umsetzt. Eine weitergehende Regelung wie z.B. das vorgeschlagene faktische Verbot von Ölheizungen ist wirtschaftlich nicht vertretbar; es schafft vielmehr finanzielle Ungerechtigkeit und ist rein willkürlich, indem Gasheizungen sogar noch gefördert werden sollen (Anschlusszwang). Die FDP lehnt ein Verbot von Ölheizungen ab.

Die FDP regt an, dass der Entwurf der Verordnung zum Energiegesetz vor der zweiten Beratung im Grossen Rat vorliegt.

04.12.2009


Kontakt:
  • Bernhard Scholl, Grossrat, Ressort Energie und Umwelt, Möhlin. Tel. 079 698 83 07

 

Die Medienmitteilung:
Eine Dienstleistung der FDP für Sie.

 

Revision Arbeitslosenversicherung

Parteitag vom 19. August

Der Parteitag in Vordemwald vom 19. August hat Grossrat Thierry Burkart, Baden, einstimmig zum neuen Präsidenten der Kantonalpartei gewählt. Weiter wurde - ebenfalls einstimmig - die Ja-Parole zur Revision der Arbeitslosenversicherung (Eidg. Abstimmung vom 26. September 2010) gefasst.