Steuern im Kanton Aargau: Handlungsfreiheit wahren – FDP nimmt Stellung zu Anhörungen im Bereich Steuerpolitik

Mit der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision hat die Aargauer Stimmbevölkerung einen wichtigen Wegweiser für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau gesetzt. Zwei weitere Gesetzesvorlagen, die derzeit in der Anhörung sind, werden ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Standortattraktivität des Kantons haben. Aufgrund übergeordneter nationaler beziehungweise internationaler Bestimmungen müssen einerseits die Regelungen zum Eigenmietwert angepasst und andererseits die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung im kantonalen Gesetz abgebildet werden. Die FDP Aargau hat zu beiden Vorlagen Stellung genommen und orientiert sich dabei am liberalen «So wenig Regulierung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich». Die durch die beiden Vorlagen zusätzlich generierten Steuereinnahmen sind entsprechend wieder durch gezielte Entlastungen an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.

Die OECD und die G20-Staaten wollen international koordiniert gegen Gewinnverlagerungen vorgehen. Unter anderem ist dabei ab 1. Januar 2023 eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vorgesehen, eine schweizerische Variante davon per 1. Januar 2024. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung möchte der Aargauer Regierungsrat Firmen die Möglichkeit geben, mit im Aargau ansässigen Geschäftseinheiten auf ein OECD-konformes Besteuerungsniveau zu gelangen, um eine ausländische Hinzurechnungssteuerung zu verhindern. Für die Unternehmen bedeutet dies unter dem Strich ein gleich hohes Steueraufkommen, welches jedoch zu einem grösseren Teil im Kanton Aargau als Niederlassung des Geschäftsfeldes versteuert werden kann. Für den Aargau wiederum bedeutet die Gesetzesänderung ein höheres Steuersubstrat bei gleichbleibendem Aufwand bzw. ohne zusätzliche Firmenansiedlungen. Die FDP begrüsst das aktive Handeln des Regierungsrates in dieser Sache und unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

Eigenmietwert: Übergeordnetes Recht einhalten, aber nicht übererfüllen

Das Eidgenössische Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil im September 2020 den Kanton Aargau verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen. Die bisher verwendete Wertbasis entspricht gemäss Urteil nicht mehr dem aktuellen Verkehrswert. Die FDP Aargau ist grundsätzlich gegenüber der Schwelle von 60 Prozent kritisch und hat sich in der Vergangenheit für einen tieferen Wert eingesetzt. Sie akzeptiert jedoch das vom Bundesrecht definierte Minimum. Zugleich wehrt sich die FDP Aargau entschieden gegen die in der Anhörung zur Diskussion gebrachte Möglichkeit einer Härtefallregelung, die den Eigenmietwert auf bis 70 Prozent erhöhen könnte. Es gibt keine Notwendigkeit, über die bundesrechtlichen Vorgaben hinauszugehen und die Standortattraktivität des Kantons zu schwächen. Ebenfalls wird die Prüfung des Eigenmietwertes in einem Fünfjahresturnus abgelehnt. Der Eigenmietwert unterliegt begrenzten Schwankungen, so dass eine Prüfung im Zehnjahresrhythmus völlig ausreicht. Damit können Verwaltungsressourcen gespart und die Wohneigentumsbesitzer entlastet werden. Die vorgesehenen Anpassungen bringen dem Kanton Mehreinnahmen von über 60 Millionen Franken pro Jahr. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um die von den besonders stark betroffenen Bevölkerungsgruppen zu entlasten.

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz: «Mit den Änderungen des Steuergesetzes im Bereich der ausländischen Hinzurechnungsbesteuerung und beim Schätzungswesen nimmt der Regierungsrat seine Pflicht wahr, aktiv auf übergeordnete Entwicklung zu reagieren. Für die FDP Aargau ist selbstverständlich, dass nationale und internationale Richtlinien auch in den Gesetzen des Kantons Aargau eingehalten werden sollen. Zugleich gilt es die vorhandenen Freiräume zu nutzen, um als Standortkanton attraktiv zu bleiben.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Niemand zahlt gerne Steuern und die Steuerlast soll immer so niedrig wie möglich sein, um für Unternehmen und Bürger ein möglichst freies Handeln zu gewährleisten. Nachdem positiven Entscheid zur Steuergesetzrevision am 15. Mai gilt es den eingeschlagenen Weg im Aargau weiterzugehen. Die FDP fordert, dass mit den zusätzlich generierten Steuermitteln im Gegenzug Bevölkerung und Unternehmen gezielt entlastet werden.»

 

Weitere Auskünfte:

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78