Dem Kanton gehen 770 Millionen verloren

Zusammen mit Jean-Pierre Gallati (SVP, Wohlen) und Andreas Meier (CVP, Klingnau) reichte ich im September 2018 einen Vorstoss zur APK ein. Der Vorstoss wurde am 5. März 2019 im Grossen Rat behandelt.

Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat Anfang 2008 vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umgestellt. Gleichzeitig wurde sie mit rund 650 Millionen Franken ausfinanziert und zusätzlich zwecks Äufnung der Wertschwankungsreserve mit einem zinslosen Darlehen von rund 1 Milliarde Franken ausgestattet. Die offene Forderung des Kantons beträgt per 31.12.2017 noch 770 Millionen Franken. Die restlichen 230 Millionen Franken entfallen auf die übrigen angeschlossenen Institutionen.

Die Erwartung bei der Ausfinanzierung im 2008 bestand darin, die Wertschwankungsreserve dank selber erarbeiteter Mittel innert 20 Jahren in eine freie Arbeitgeberbeitragsreserve überführen zu können. Schafft es die APK bis 31.12.2027 nicht, diese Mittel zu erarbeiten, verfällt die offene Forderung des Kantons im Umfang des anteilsmässigen Fehlens der Wertschwankungsreserve. Folglich müssten die Steuerzahler und die übrigen bei der APK versicherten Institutionen definitiv auf ihre Guthaben verzichten. Für die Staatskasse wäre die Verwendung dieser offenen Forderung als Arbeitgeberbeitragsreserve jedoch eine willkommene Entlastung. Der Kanton Aargau leistet pro Jahr Arbeitgeberbeiträge von rund 235 Millionen Franken. Folglich könnte die Staatskasse über mehrere Jahre hinweg je um maximal rund 235 Millionen Franken p. a. entlastet werden, bis die Arbeitgeberbeitragsreserve aufgebraucht wäre.

Die APK hat jedoch kaum Anreize, Überschüsse zu erzielen und diese offene Forderung zu begleichen. Es ist vergleichbar mit einem Hypothekarkredit: Ein Hypothekarschuldner hat wenig Anreize, Amortisationen zu leisten, wenn er weiss, dass die Forderung nach 20 Jahren automatisch abgeschrieben wird.

Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf

Im Grossen Rat habe ich mit folgendem Votum reagiert:

770 Millionen Franken! 770 Millionen Franken beträgt die Eventualforderung des Kantons gegenüber der APK! 770 Millionen Franken gehen dem Kanton verloren, wenn er nichts unternimmt. 770 Millionen verfallen nämlich per Ende 2027, wenn es die APK nicht schafft, die Mittel zu erarbeiten. Und der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf. Habe ich etwas verpasst: schwimmt der Kanton im Geld?

Geschätzte Damen und Herren, wir sind mit der Antwort des Regierungsrats nicht zufrieden.

Der Regierungsrat geht einerseits gar nicht erst auf die erste Frage ein. Wir haben gefragt, wie der RR sicherstellt, dass die APK trotz fehlender Anreize daran arbeitet, die Forderung abzutragen. Die APK hat nämlich kaum Anreize die offene Forderung zu begleichen. Sie können es mit einem Hypothekarkredit vergleichen: Ein Hypothekarschuldner hat wenig Anreize Amortisationen zu leisten, wenn er weiss, dass die Forderung nach 20 Jahren automatisch abgeschrieben wird. Sie wären ja dumm.

Andererseits denkt der Regierungsrat nicht mal daran, das Gesetz zu ändern, damit diese offene Forderung nicht automatisch verfällt. Aufgrund dieser Haltung könnte man direkt meinen, dass der Kanton Aargau kein Bezüger des Finanzausgleichs ist!

Und wenn Sie, liebe Grossrätinnen und Grossräte meinen, das Thema APK betreffe Sie nicht. Dann irren Sie gewaltig. Rund 35 Personen von Ihnen sind Mitglied einer Exekutive einer Aargauer Gemeinde. Fragen Sie mal Ihren Finanzverwalter, wie hoch das Eventualguthaben Ihrer Gemeinde ist, falls Sie bei der APK versichert sind? Neben dem Kanton verfügen nämlich noch weitere Institutionen über ein Eventualguthaben von 230 Millionen Franken. Auch die sind Ende 2027 Geschichte. Nicht ohne, wie ich finde!

Wir sind nicht zufrieden und überlegen uns mit einer Motion das Thema weiter zu treiben.